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  • #1162
    shady
    Teilnehmer

    Hallo zusammen!
    Ich habe mir bei eBay RollerCoaster 3 gekauft (16€) und auch erhalten.
    Nur wird bei der Installation eine Serial gebraucht. Diese ist aber nicht vorhanden.
    Im Handbuch steht, sie ist in der Packung aufgeklebt, ist aber nicht der Fall.
    Nun habe ich einen anderen RollerCoaster Inhaber gefragt und die CDs und Packungen verglichen.
    Die CD von mir ist schwarz weiß gedruckt und sieht aus wie eine LightScribe Kopie. Die vom Inhaber (original) ist bunt.
    Also ich gehe davon aus, dass die RollerCoaster CD gefälscht ist.
    Was soll ich nun machen?
    Der Verkäufer heißt „catvertrieb“
    Soll ich das bei eBay melden und wie bekomme ich jetzt die Serial? Ich habe doch dafür bezahlt und kann nicht spielen.

    #3006
    whitenexx
    Teilnehmer

    Also da bei eBay das verkaufen von Raubkopien verboten ist, wirst du sicherlich auch Hilfe von eBay erhalten.
    Es gibt sicherlich eine Funktion mit der du einen Betrug melden kannst.
    Also ich hab mir mal die Bewertungen von dem Verkäufer angeguckt und finde das sehr sehr komisch…angeblich verkauft er auch Sachen, die er garnicht besitzt!
    Sollte es sich 100%ig um eine Raubkopie handeln, würde ich auch zur Verbraucherzentrale gehen und ggf. Anzeige erstatten.
    Bewahre alles auf (Packung, Schriftliches Material, Spiel, CD usw.)

    #3007
    dropper
    Teilnehmer

    Also erst mal machst du dich strafbar, wenn du eine Raubkopie benutzt. Der Richtige weg ist eine Meldung bei Ebay und eine Anzeige bei der Polizei, sowie eine schriftliche Aufforderung zur erstattung des Bezahlten Gesammtbetrages, inkl. Porto, da sich hier nicht auf das Widerrufsrecht berufen werden kann, da eine Falschlieferung vorliegt, wenn nicht sogar ein sittenwiedriger Vertrag, da illegale Ware Verhandlungsgrundlage ist.
    Wie gesagt, das ist die Korrekteste vorgehensweise und nur die kann ich empfehlen.
    Natürlich gibts immer wieder ähnlich geschädigte, die den Straftatbestand nutzen, um den Verkäufer unter druck zu setzen, um so sicherer an Ihr Geld zu kommen (Motto: Schick mir mein Geld zurück, dann gibts keine Anzeige).
    Dazu müssen aber zum einen die Adresse und der Name stimmen und man macht sich selbst damit strafbar, da man eine Strafbare Handlung deckt (ja durch die Rücksendung evtl. sogar zum Mittäter wird).
    Dann gibts die, die einfach nur möglichst billig das Spiel haben wollen und versuchen vom Verkäufer alle Daten, wie hier die Serial-Nr. zu bekommen. Das man sich damit auch strafbar macht, brauch ich ja wohl nicht zu erwähnen.
    Als jemand, der seinen PC nicht für Spiele nutzt (mit einer Ausnahme) bin der Meinung, das man die Entwicklung dieser Software durch ordnungsgemäßen Erwerb bezahlen sollte.

    MfG, Dropper

    #3008
    mobilfunk-faq
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich würde ohne großes gezeter zur Polizei gehen.
    Habe auch so meine Erfahrungen mit sollch Lizenzen gemacht.

    Habe eine Woltlab Lizenz bei Ebay gekauft, und nach 2 Monaten sperrte Woltlab uns, zurecht, denn der, wo wir die Lizenz lauften, hatte nie bezahlt, vielmehr der, wo er sie herhatte, das ging über mehrere Ecken, wie er uns dann letztendlich sagte.

    Wir machten auch eine Strafanzeige gegn den Verkäufer, wegen Betrug, da is die Polizei und die Staatsanwaltschaft sehr schnell.

    Zwischenzeitlich waren wir im Urlaub und als wir wieder heim kamen, nahm der Verkäufer kontakt auf, wegen der zurückerstattung des Geldes für die Lizenz und mit der bitte, doch die Anzeige zurück zuziehen.

    Wie du siehst, in sollchen Fällen reagieren die sehr schnell.

    #3009
    shady
    Teilnehmer

    Hi vielen dank für eure HIlfe ich habe noch herausgefunden das das spiel gecrackt ist und somit gar keinen serial abfragt was nicht normal ist oder? Also werde ich demnächst mal zu ebay oder ploizei gehen und diesen betrug melden!

    mfg
    shady

    #3010
    mobilfunk-faq
    Teilnehmer

    Hi,

    sowas bitte nie aufschieben, das sowas würde nur verwirrung bei der Polizei ergeben.;)
    Sofort heute, am besten gleich zur Polizei, mit den nötigsten Daten, Ebayzeugs, etc. und eine Anzeige machen.

    Bei dowas darfst du nie lange warten.

    #3011
    whitenexx
    Teilnehmer

    Bitte beachten: Raubkopie = illegale Version

    Mit Raub hat das wenig zu tun – schließlich hat er diese zugesendet bekommen. Natürlich ist diese dennoch illegal – Deinen weiteren Ausführungen stimme ich fast zu.

    Quote:
    Original von Dropper
    Dazu müssen aber zum einen die Adresse und der Name stimmen und man macht sich selbst damit strafbar, da man eine Strafbare Handlung deckt (ja durch die Rücksendung evtl. sogar zum Mittäter wird).

    Durch die Rücksendung wird derjenige auf keinem Fall zum Mittäter. Auch wenn er keine Anzeige erstattet, macht er sich NICHT strafbar (Mord, Betrug und Körperverletzung müssen angezeigt werden). Weder hat er die illegale CD hergestellt, kopiert oder anderweitig vervielfältigt. Wenn er diese behält und für sich verwendet oder weiter gibt, dann macht er sich strafbar.

    Besser wäre es, wenn er eine Strafanzeige bei der Polizei aufgibt und darauf hinweisem wird, dass der Verkäufer diese mehrfach bei Ebay anbietet. So hat der Verkäufer dann die Möglichkeit, sich gegenüber juristisch gebildeten Personen sein Verhalten und die Herkunft der CD ausführlich zu erklären.

    Die CD wird bei Abgabe der Strafanzeige als Beweismittel einbehalten und sein Geld bekommt der Käufer dann auf dem zivilrechtlichen Wege wieder. Dem Verkäufer sollte er besser nichts, aber wirklich auch gar nichts von der Strafanzeige erzählen. So eine Hausdurchsuchung im Morgengrauen ist doch immer wieder eine nette Überraschung

    Gönn Dir den Spaß

    Auch in der Ruhe liegt die Kraft. Mahnbescheid durch Rechtsanwalt zusenden lassen, bei Widerspruch halt Klage gegen den Verkäufer. Der wird das Geld ganz schnell freiwillig zurück zahlen. Den Rechtsanwalt darf er dann übrigens auch berappen – schließlich ist ja nicht die Schuld des Käufers, wenn der Verkäufer Plastikmüll versendet.

    MfG

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